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Ratgeber

Was Ladepunkte am Supermarkt wirklich bringen

Ladepunkte verändern die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage auf dem Kundenparkplatz vor allem über den Verkaufspreis: Statt rund 7 Cent Einspeisevergütung bringt derselbe Strom an der Ladesäule rund 45 Cent. Der zweite Effekt ist die Verweildauer der Kunden, er ist real, aber schwerer zu beziffern.


Der Preisunterschied ist der Kern

Eine Kilowattstunde, die Sie ins Netz einspeisen, bringt bei einer Anlage dieser Größe rund 7 Cent. Dieselbe Kilowattstunde, die ein Kunde an Ihrer Ladesäule lädt, bringt rund 45 Cent. Das ist mehr als das Sechsfache.

Der Punkt ist nicht, dass Laden ein gutes Geschäft wäre. Der Punkt ist, dass Einspeisen ein schlechtes ist. Jede Kilowattstunde, die Sie weder selbst verbrauchen noch verkaufen, geht für 7 Cent weg.

Was das in der Rechnung ausmacht

Am Beispielobjekt mit 40 Stellplätzen gehen rund 30.000 Kilowattstunden im Jahr über vier Wechselstrompunkte. Das sind rund 13.500 Euro. Dieselbe Menge eingespeist brächte rund 2.100 Euro.

Im Nutzen ist das der Unterschied zwischen rund 26.600 und rund 36.800 Euro im Jahr, also zwischen rund 2.220 und rund 3.070 Euro im Monat. Die Rate der Finanzierung liegt bei rund 2.370 Euro. Ohne Ladepunkte trägt die Anlage sich also nicht, mit ihnen bleiben rund 700 Euro übrig.

Die Verweildauer ist real, aber schwer zu beziffern

Wer lädt, bleibt so lange, wie der Ladevorgang dauert. Im Lebensmittelhandel sind das zwanzig bis vierzig Minuten, im Fachmarkt auch anderthalb Stunden. Dass längere Verweildauer zu höheren Bons führt, ist im Handel gut belegt.

Wie viel davon auf Ihr Konto geht, hängt an Ihrem Sortiment, Ihrer Lage und Ihrem Wettbewerbsumfeld. Wir rechnen diesen Effekt deshalb nicht in den Nutzen ein. Er kommt obendrauf, wenn er kommt.

Was bei der Auslastung realistisch ist

Wir rechnen mit 7.500 Kilowattstunden je Wechselstrompunkt und Jahr. Das entspricht rund einer Ladung von 20 Kilowattstunden an jedem Werktag. An einer guten Lage ist mehr drin, an einer schlechten weniger.

Wer mit dem Doppelten rechnet, bekommt eine schönere Zahl und eine, die sich nach zwei Jahren nach unten korrigiert.

Was zum Betrieb gehört

Ladepunkte im öffentlichen Bereich müssen eichrechtskonform abrechnen. Dazu kommen die Anbindung an ein Abrechnungssystem, Roaming, damit fremde Ladekarten funktionieren, ein Störungsdienst und die jährliche Prüfung.

Das ist kein Nebenher. Entweder Sie bauen es auf, oder jemand übernimmt es gegen einen Anteil am Erlös.

Ladepunkte, Betrieb und Erlöse →

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